Wie werde ich Gärtner im Verein

1. nur ein Vereinsmitglied kann Pächter (Gartenbesitzer) werden/sein.
2. nicht jedes Vereinsmitglied ist auch Pächter
3. ein Garten kann nur von einem einzigen Mitglied gepachtet werden.

Was bedeutet dies für sie?


Falls sie mit dem Gedanken spielen Gärtner im Kleingartenverein Heidelberg e.V. zu werden, sollten sie wie folgt vorgehen: Sie besuchen den Verein an einem Mittwoch zwischen 17:00 - 19:00. Hier können sie sich beraten lassen.

Ist der Beschluss gefasst, füllen sie den Antrag auf Mitgliedschaft aus, bezahlen vor Ort und in bar den Mitgliedsbeitrag für das erste Jahr. Sie werden dann auf die Warteliste gesetzt. Damit sind sie Mitglied des Vereins, aber noch nicht Gartenbesitzer.

Ein Mitglied, der noch keinen Garten besitzt, hat nicht die vollen Verpflichtungen und Rechte eines Mitglieds der einen Garten besitzt. So können sie noch nicht an den Gemeinschaftsarbeiten teil nehmen. Sie können aber an der Jahresversammlung teilnehmen und wählen.
In der Regel werden die verfügbaren Gärten im November neu vergeben.
Zu diesem Zweck werden alle Antragsteller, die sich auf der Warteliste befinden, angeschrieben und zu dem Besichtigungstermin eingeladen. Sie erhalten damit auch eine Information über den Betrag, der für die übernahme des jeweiligen Gartens zu bezahlen ist. Dieser Betrag wurde von einem zertifizierten Berater nach bestimmten Regeln ermittelt. Maßgebend sind hier die Bauweise und Zustand der Gartenlaube, die Bepflanzung, die Wegegestaltung usw.
An einem Samstag im November werden diese Gärten dann gemeinsam besichtigt. Obwohl die Liste der Antragsteller lang ist, erscheinen zu diesem Termin nur ein Teil der Interessenten. Anschließend können sich die die Bewerber in der Reihenfolge der Warteliste für einen Garten entscheiden. Falls kein passendes Objekt dabei war, verbleiben die Bewerber in der Warteliste, in der sie dann automatisch nach oben rücken.

Gründe keinen Garten zu nehmen sind vielfältig: Zustand des Gartens, Preis für die Übernahme des Gartens, Größe oder Lage des Gartens.

Daraus ergibt sich, dass auch ein Antragsteller, der in der Warteliste z.B auf Platz 34 ist, durchaus auch eine Chance hat, wenn auch nur 12 Gärten zu vergeben sind.
Gelegentlich werden Gärten auch unterjährig vergeben. Dies sind Ausnahmefälle, die Ursache kann Tod des Pächters oder Umzug oder sonstiges sein. In diesem Fall gelten die gleichen Regeln wie bei der jährlichen Vergabe. Der Verein schreibt die ersten auf der Liste an und lädt sie zu einer Besichtigung ein.
Und nun eine Bemerkung in eigener Sache:
In letzter Zeit beobachtet der Verein dass immer mehr Gärten gepachtet werden und dann zweckentfremdet genutzt werden. Bitte denken sie daran: der Verein ist Pächter der Stadt Heidelberg, an diesen Pachtvertrag ist die Nutzung der Gärten als Kleingärten gebunden. Eine hauptsächliche Nutzung als Freizeitgelände für Grillen oder Spielwiese für Kinder ist damit untersagt. Dies kann dazu führen, dass die Stadt die Nutzung der Gärten als Freizeitgelände einstuft und z.B. die Pacht ändert oder den Vertrag komplett kündigt. Die Toleranz des Vorstandes hat damit Grenzen. In naher Zukunft wird gegen diesen Missbrauch vorgegangen. Also hier eine Bitte an zukünftige Gärtner: sollten sie Gärtnern nicht im Sinn haben, lassen sie lieber die Finger von einem Garten im Kleingartenverein. Die Stadt Heidelberg verpachtet gelegentlich einzelne Grundstücke, in deren Nutzung sie dann frei sind.

 

Kontakt

  • Kleingärtnerverein Heidelberg Stadt e.V.
  • Schrebergartenweg 1
  • 69126 Heidelberg

  • Phone:  06221 - 653844
  • E-Mail: kleingaertner.hd-stadt@t-online.de
  • Sprechzeiten: Mittwoch, 17:00 - 19:00 Uhr

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